Die digitale Barrierefreiheit wird in Österreich ab dem 28. Juni 2025 zur Pflicht für viele Unternehmen. Mit dem neuen Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) setzt Österreich die EU-Richtlinie 2019/882 um und verpflichtet zahlreiche Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen zur Einhaltung klar definierter Standards.

Das betrifft nicht nur große Konzerne – auch viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die beispielsweise einen Webshop, eine Online-Plattform oder eine App betreiben, müssen handeln. Doch auch Unternehmen, die nicht gesetzlich verpflichtet sind, profitieren von einer barrierefreien Website – durch mehr Reichweite, bessere Usability und sogar Förderungen.

In diesem Artikel erfahren Sie, wen das BaFG betrifft, was unter digitaler Barrierefreiheit zu verstehen ist, und warum ein professioneller WCAG Check gerade jetzt sinnvoll ist.

Was bedeutet „barrierefreie Website“?

Eine barrierefreie Website ist so gestaltet, dass sie von allen Menschen genutzt werden kann – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen. Dazu zählen u. a.:

  • Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigung
  • Menschen mit motorischen oder kognitiven Einschränkungen
  • Nutzer mit älteren Geräten, schwachen Internetverbindungen oder Screenreadern
  • Menschen, die auf Tastatursteuerung oder alternative Navigation angewiesen sind

Die technischen Anforderungen richten sich nach den WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) – einem internationalen Standard für barrierefreie Webinhalte. In Europa ist insbesondere der Level WCAG 2.1 AA verbindlich.

Wer ist vom Barrierefreiheitsgesetz betroffen?

Mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) setzt Österreich die Anforderungen der EU-Richtlinie 2019/882 um. Ab dem 28. Juni 2025 gilt eine umfassende Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit für:

  • E-Commerce-Websites (Onlineshops, Buchungsplattformen, etc.)
  • Banken und Versicherungen mit digitalen Services
  • Verkehrs- und Mobilitätsanbieter (z. B. Fahrplanauskunft, Ticketbuchung)
  • Selbstbedienungssysteme, etwa Bankomaten oder Kiosksysteme mit Webzugang
  • Apps und digitale Benutzeroberflächen, die für Konsumenten bestimmt sind

Unternehmen, die nach dem 25. Juni 2025 neue Websites oder Webshops veröffentlichen, müssen diese von Anfang an barrierefrei gestalten. Auch bestehende Angebote müssen spätestens bei einer größeren Überarbeitung angepasst werden.

Wer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, riskiert Verbraucherbeschwerden, rechtliche Konsequenzen und Imageschäden.

Warum auch freiwillige Unternehmen barrierefrei umstellen sollten

Viele Unternehmen in Österreich sind nicht gesetzlich verpflichtet, eine barrierefreie Website zu betreiben – etwa klassische Dienstleister, lokale Betriebe oder Unternehmen ohne Online-Shop. Trotzdem lohnt sich die Umsetzung – aus mehreren Gründen:

1. Barrierefreiheit = bessere Usability

Was für Menschen mit Einschränkungen funktioniert, verbessert meist auch das Nutzererlebnis für alle anderen. Eine gut strukturierte, leicht verständliche und einfach bedienbare Website bringt mehr Anfragen, längere Verweildauer und geringere Absprungraten.

2. Vorteil im Google-Ranking

Barrierefreie Websites setzen auf semantischen HTML-Code, sinnvolle Überschriftenstrukturen, Alt-Texte und klare Inhalte – alles Faktoren, die auch für SEO (Suchmaschinenoptimierung) wichtig sind. Ein WCAG-konformer Webshop ist damit oft nicht nur zugänglicher, sondern auch besser auffindbar in Google.

3. Größere Zielgruppen erreichen

In Österreich leben rund 1,4 Millionen Menschen mit Behinderung. Hinzu kommen ältere Personen, temporär eingeschränkte Nutzer oder Menschen mit wenig technischer Erfahrung. Eine barrierefreie Website oder App öffnet neue Märkte und stärkt die Markenwahrnehmung.

4. Förderungen für barrierefreie Websites

Mit dem Programm KMU.DIGITAL fördert die Wirtschaftskammer Österreich Digitalisierungsmaßnahmen, darunter auch Barrierefreiheits-Checks und WCAG-Anpassungen. Bis zu 40 % der Kosten für Beratung und Umsetzung können gefördert werden – eine attraktive Möglichkeit für alle Unternehmen, die ihre Website zukunftssicher machen wollen.

Verpflichtend (gesetzlich vorgeschrieben)
  • Gilt ab 28. Juni 2025 durch das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)
  • Betrifft Webshops, Banken, Verkehrsdienstleister, digitale Services, Selbstbedienungssysteme etc.
  • Verstöße können zu Beschwerden, Klagen oder Umsatzverlust führen
  • Erfüllung der WCAG 2.1 AA Standards ist rechtlich gefordert
  • Check hilft, rechtzeitig Risiken zu erkennen und Planungssicherheit zu gewinnen
  • Maßnahmen sind förderfähig über z. B. KMU.DIGITAL
Auch ohne Pflicht bietet Barrierefreiheit klare Vorteile:
  • Suchmaschinenoptimierung (SEO) durch sauberen Code & strukturierte Inhalte
  • Bessere Usabilityfür alle Nutzer – nicht nur für Menschen mit Behinderungen
  • Höhere Reichweite, z. B. für ältere Zielgruppen oder mobile User
  • Positive Wirkung auf Marke & Image: zeigt Verantwortung & Qualität

Bereits kleine Verbesserungen steigern die Nutzerfreundlichkeit spürbar

Förderungen möglich – z. B. bis zu 40 % über KMU.DIGITAL

Warum ein professioneller WCAG Check wichtig ist

Barrierefreiheit ist technisch komplex – oft sind es unsichtbare Probleme wie unzureichende Kontraste, fehlerhafte Tastatursteuerung oder fehlende Bildbeschreibungen, die gegen die WCAG-Richtlinien verstoßen.

Ein professioneller Barrierefreiheits-Check bietet folgende Vorteile:

  • Klare Analyse Ihrer bestehenden Website oder Ihres Webshops
  • Erkennung aller relevanten WCAG-Fehler (Level AA)
  • Einschätzung des technischen Aufwands für die Korrektur
  • Vermeidung teurer Nachbesserungen oder gesetzlicher Risiken
  • Nachvollziehbare Ergebnisse, die auch für Förderansuchen verwendet werden können

Besonders für KMU ohne eigene Accessibility-Expertise ist es sinnvoll, eine erfahrene Agentur mit einem standardisierten Prüfprozess zu beauftragen.

Unser Angebot: Barrierefreiheits-Check ab € 290,-

Wir prüfen Ihre Website mit professionellen Tools und ergänzen sie durch eine manuelle Einschätzung durch unsere Entwickler.

So erhalten Sie:

  • Einen klaren Screenshot-Bericht mit den erkannten WCAG-Problemen
  • Eine Einschätzung des Umsetzungsaufwands durch unser Team
  • Empfehlungen für mögliche Förderansuchen (z. B. über KMU.DIGITAL)
  • Auf Wunsch: konkrete Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen

Hier gehts zum Check!

Fazit: Jetzt handeln, bevor es Pflicht wird

Das Barrierefreiheitsgesetz 2025 macht die barrierefreie Website in Österreich zur Pflicht – aber schon heute ist sie ein echter Wettbewerbsvorteil. Wer jetzt in digitale Inklusion investiert, sichert sich:

  • mehr Nutzerzufriedenheit
  • rechtliche Sicherheit
  • bessere Auffindbarkeit
  • Förderungspotenzial
  • ein zukunftsfähiges, professionelles digitales Erscheinungsbild

👉 Jetzt unverbindlich Barrierefreiheits-Check anfragen

Nutzen Sie unser kompaktes Einstiegsangebot – einfach, schnell und auf Wunsch förderbar:

➡️ Jetzt Check buchen – ab € 290,-