Roaming 2017

Rechtzeitig zum Urlaubsbeginn wurde am 15. Juni 2017 das Roaming, wie wir es bisher kannten, abgeschafft. In vielen Beiträgen in TV und Zeitung wird nun darüber berichtet. Oft in technischem Kauderwelsch, das dann doch wieder keiner versteht. Wir wollen in diesem Beitrag die wichtigsten Fakten verständlich erläutern.

Wie funktioniert das nun mit dem Roaming?

Dazu müssen wir kurz ausholen und zwar zum allgemeinen Begriff Roaming. Dieser beschreibt die Fähigkeit einer Verbindung zu einem anderen Mobilfunknetz als dem eigenen Heimnetz (z.B. A1, T-mobile, …).

Achtung! Roaming ist nicht gleich Telefonie ins Ausland.

Wie bereits erwähnt, befindet man sich im Falle von Roaming außerhalb seines abonnierten Netzanbieters. Ruft man nun aus dem Heimnetz im Ausland an oder verschickt eine SMS dorthin wird dies nicht als Roaming gewertet und fällt daher nicht in die neue EU Richtlinie. Ruft man also von Österreich in Deutschland an, zahlt man noch immer die teilweise sehr hohen Gebühren.
Würde man nun eine SIM-Karte eines anderen EU Landes innerhalb Österreichs nutzen und z.B. nach Deutschland telefonieren, kommt dies günstiger, da dies in die neue Roaming Richtlinie fällt. Wer diesen Umstand für seinen Vorteil nutzen möchte sei gewarnt – die Netzanbieter haben diesen Fall bereits bedacht. So hat der Anbieter bei ungewöhnlichem Roamingverhalten des Nutzers das Recht, einen Zeitraum (mindestens 4 Monate) zu protokollieren und im Fall eines überdurchschnittlichen Verbrauchs, zusätzliche Gebühren zu verrechnen.

Was ist nun mit den Roaming Zonen?

Die Kosten für Roaming sind stark davon abhängig in welchem Land man sich befindet. Um die Abrechnung zu standardisieren wurde die Welt in „Zonen“ eingeteilt, welche unterschiedliche Preise aufweisen.

Die EU bildet die erste Zone, welche je nach Netzanbieter noch mit zusätzlichen Ländern erweitert werden kann. Laut neuer Richtline umfasst die EU-Zone ab Juni 2017 die EU sowie die Länder Norwegen, Liechtenstein und Island –  Anrufe in die Schweiz sind nicht abgedeckt!

Kosten außerhalb der EU Zone können teilweise sehr hoch sein und stark variieren. Daher ist es ratsam, sich vor dem Auslandsaufenthalt (außerhalb der EU) beim Netzbetreiber über die aktuellen Tarife zu informieren.

Vorsicht ist auch bei Reisen mit dem Schiff oder Flugzeug geboten, da auch hier hohe Preise verrechnet werden können.

Was zahlt man nun innerhalb der EU?

Hat man einen österreichischen Tarif mit z.B. unlimitierten Minuten, unlimitierten SMS und 20 GB Daten und befindet sich auf Urlaub in einem EU Land und kommuniziert mit einer Person in einem EU Land, dann gelten die gleichen Regeln als wäre man in Österreich. Die Ausnahme ist der Datentarif, aber dazu kommen wir gleich.

Für Personen die einen Vertrag haben, bei dem jede Minute, SMS oder MB extra abgerechnet wird, gilt für die Kommunikation von EU Land (außer Österreich) in ein anderes EU Land der gleiche Tarif den man auch in Österreich hat.

Telefonate von der EU in NICHT EU Länder fallen nicht unter diese Regelung.

Vorsicht beim surfen oder chatten

Im Gegensatz zu Gesprächen oder SMS, kann es beim Datenroaming Ausnahmen geben. Die Netzbetreiber dürfen Datentarife für die EU Zone reglementieren. Das heißt, hat man in Österreich z.B. 5 GB Datenvolumen zur Verfügung, kann der Netzanbieter diesen bei einem Aufenthalt in einem anderen EU Land auf z.B. 2 GB heruntersetzen. Alles was darüberhinaus geht, ist extra zu bezahlen – genauere Infos dazu bietet der jeweilige Netzbetreiber.

Eine Ausnahme gilt für Tarife ohne Roaming –> diese können auch weiterhin nur in Österreich genutzt werden.

Sicherungsnetz – automatische Kostengrenze

Im Normalfall aktivieren die Netzbetreiber Kostengrenzen bei denen man informiert wird, wenn ein bestimmtes Volumen überschritten ist. Sicherheitshalber ist aber anzuraten, vor dem Reiseantritt nochmals den Netzbetreiber zu kontaktieren bzw. im Online-Kundenbereich zu prüfen ob die Grenze aktiviert worden ist.

Wie Sie sehen, bietet die neue Richtlinie einige Vorteile für alle, die nun vom EU Ausland nach Hause telefonieren wollen. Nichts desto trotz empfehlen wir, sich vor dem Urlaubsantritt nochmals genau beim Netzanbieter zu informieren, um eventuellen negativen Überraschungen bei der nächsten Abrechnung aus dem Weg zu gehen.